Corps Borussia Tübingen
seit 1870

Regelwerk für Rennen und Kostümwettbewerb

Auch wenn das Stocherkahnrennen hauptsächlich eine spaßige Veranstaltung ist, gibt es einige Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen. Auf dieser Seite findet ihr das Regelwerk für das Rennen sowie für den Kostümwettbewerb.

 

Das Fest am Nadelöhr

Wir Tübinger Preußen haben in diesem Jahr einiges für euch aufgefahren. Moderation und Siegerehrung werden auf unserer Bühne stattfinden. Außerdem wird euch von dort die Trommelschule Tübingen mit ihrer Gruppe „Beat-Service“ während des Rennens richtig in Stimmung bringen!

Um für euer leibliches Wohl zu sorgen, bietet die Feuerwerhr Tübingen einen großen Verkaufsstand mit Lebensmitteln. Und wir selber werden euch kühle Getränke anbieten. Außerdem wird ein Heraldiker Modelle von Stocherkähnen anbieten. Wir freuen uns auf euch!

Die Rennstrecke

Hier haben wir noch eine Übersicht der Rennstrecke für euch gebastelt.

 

Regelwerk des Stocherkahnrennens

§1 Anmeldung

(1a) Teilnahmeberechtigt am Stocherkahnrennen sind studentische Verbindungen und Vereinigungen, die im Bereich der Universität Tübingen beheimatet sind.

(1b) In Ausnahmefällen kann die Teilnahme von Booten nicht-studentischer Vereinigungen erlaubt werden. Diese Bootsmannschaften unterwerfen sich denselben hier festgelegten Regeln.

(2) Jede Mannschaft nimmt mit einem selbst organisierten Stocherkahn am Rennen teil. Stocherkähne werden von der Rennleitung nicht zur Verfügung gestellt.

(3) Teilnehmen dürfen maximal 60 Mannschaften.

(4) Jede teilnehmende Mannschaft erklärt sich bereit, im Falle einer Niederlage das Stocherkahnrennen im Folgejahr auszurichten.

(5) Zur Anmeldung ist ein Startgeld in Höhe von 80 Euro zu entrichten. Sollte das Rennen aus übergeordneten Gründen (bspw. Wetterverhältnisse oder Wasserstand) nicht stattfinden, kann die Startgebühr nicht erstattet werden, da diese zum Ausgleich der Gesamtkosten herangezogen werden.

 

§2 Mannschaft und Stocherkahn

(1) Eine Mannschaft besteht aus acht Personen.

(2) Fortbewegungsmittel ist ein üblicher, hölzerner Stocherkahn. Mitgeführt werden darf lediglich eine gängige Stocherstange aus Holz mit metallenem Fuß. Es dürfen keine weiteren Gegenstände auf dem Kahn mitgeführt werden. Mannschaften mit Stocherkahn und Stocherstange aus anderen Materialien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

§3 Rennstrecke, Sieg und Niederlage

(1) Die Rennstrecke des Stocherkahnrennens verläuft wie dargestellt (vgl. Karte). Die Startlinie wird markiert durch die Fußgängerbrücke zwischen Ernst-Bloch-Straße und den Sportplätzen der Paul-Horn-Arena. Die Startrichtung folgt dem Stromverlauf. Nach dem Start muss bei der Flussteilung am Bügeleisen die linke Flusspassage gewählt werden, an welcher sich im Flussverlauf die Neckarfront befindet. An der Eberhardsbrücke muss das Nadelöhr zweimal durchquert werden. Nach der ersten Durchquerung muss gegen den Uhrzeigersinn ein Bogen um den mittleren Brückenpfeiler der Eberhardsbrücke gefahren werden. Danach erfolgt die zweite Durchquerung des Nadelöhrs. Im Anschluss führt die Strecke auf dem Flusszweig, welcher dem Uhlandbad zugewandt ist gegen den Stromverlauf in Richtung Ziel. Das Ziel wird durch die Eisenbahnbrücke über den Neckar markiert.

(2) Die Startnummern werden vor dem Rennen an einem von der Rennleitung festgesetzten Termin verlost. Die Startposition der Kähne erfolgt in Reihenfolge der Startnummern nach einem vor dem Rennen von der Rennleitung veröffentlichten Schema.

(3) Die Rennleitung gibt das Startsignal. Es gibt keine Startwiederholung. Ein verfrühter Start führt zur Disqualifikation.

(4) Bei jeder Durchquerung des Nadelöhrs haben die Mannschaften die ihnen zugeteilte Startnummer deutlich und für die Rennleitung sichtbar in die Höhe zu halten. Nur dann gilt das Nadelöhr als durchquert. Durchquert eine Mannschaft nicht zweimal das Nadelöhr, so wird diese disqualifiziert.

(5) Jede Mannschaft muss vollzählig und gemeinsam im Ziel eintreffen.

(6) Sieger ist diejenige Mannschaft, die als erste den vollen Streckenverlauf durchlaufen und mit der Bugspitze die volle Breite der Eisenbahnbrücke über den Neckar überquert hat.

(7) Verlierer ist die Mannschaft, die als letzte den vollen Streckenverlauf durchlaufen und mit der Bugspitze die volle Breite der Eisenbahnbrücke über den Neckar überquert hat.

 

§4 Verhalten auf dem Stocherkahn

(1) Zum Beschleunigen und Lenken des Stocherkahns sind lediglich die Stocherstange, sowie Arme und Beine der Mannschaftsmitglieder erlaubt. Die Verwendung von Paddeln oder sonstiger Hilfsmittel, sowie das Mitführen von mehr als einer Stocherstange führt zur Disqualifikation.

(2) Die Benutzung und/oder das Mitführen von Schöpfwerkzeugen oder Eimern sind untersagt. Zuwiderhandlung führt zur Disqualifikation.

(3) Der Austausch von Mannschaftsmitgliedern oder ähnliche Veränderungen während des Rennens sind verboten und führen zur Disqualifikation.

(4) Am Nadelöhr darf nur auf der der Platanenallee zugewandten Bordseite ausgestiegen werden. Das Aussteigen auf der Brückenseite ist untersagt und führt zur Disqualifikation.

(5) Jede Art von grob unsportlichem Verhalten führt zur Disqualifikation der Mannschaft. Als grob unsportlich zählt auch das absichtlich herbeigeführte Verlieren des Rennens. Grob unsportliches Verhalten kann zu einem Ausschluss der Rennteilnahme im Folgejahr führen. Über einen Ausschluss im Folgejahr urteilt die Rennleitung.

(6) Im Zweifelsfall obliegt es der Rennleitung, Mannschaften aufgrund von hier nicht aufgeführten Punkten zu disqualifizieren. Durch die Unfehlbarkeit der Rennleitung ist eine Disqualifikation indiskutabel.

 

§5 Die Siegerehrung

(1) Zunächst werden alle disqualifizierten Mannschaften ausgerufen. Jede Mannschaft, die im Rennverlauf disqualifiziert wird, muss bei der Siegerehrung vollständig erscheinen. Die Mannschaft kann dazu aufgefordert werden, dass jedes Mannschaftsmitglied eine Menge von 300 ml Lebertran auf ex zu trinken hat.

(2) Danach wird der Kostümpreis verliehen. Die Mannschaft mit dem originellsten Kostüm erhält einen Sonderpreis. Die Entscheidung obliegt der Jury für die Kostümparade. Näheres regelt das Regelwerk Kostümwettbewerb.

(3) Der Sieger des Stocherkahnrennens erhält den Wanderpokal und ein 30-Liter-Fass Bier. Ferner erhält der Sieger die Ehre, die Siegesfeier am selbigen Abend auszurichten. Nach Absprache kann diese auch am Ort einer anderen Vereinigung stattfinden.

(4) Am Ende der Siegerehrung muss die Verlierermannschaft in voller Anzahl erscheinen. Beim Aufruf hat jedes Mannschaftsmitglied eine Menge von 500 ml Lebertran auf ex zu trinken. Der Verlierer erhält die Pflicht und Ehre, das Stocherkahnrennen des Folgejahres auszurichten.

 

§6 Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Sowohl für Sach- als auch für Personenschäden haftet der Ausrichter des Rennens nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§7 Jede teilnehmende Mannschaft erklärt sich mit diesen Wettkampfregeln und der Austragung durch das Corps Borussia Tübingen einverstanden. Bei Eintritt eines hier nicht aufgeführten Punktes gilt das Gewohnheitsrecht des Stocherkahnrennens.

Regelwerk des Kostümwettbewerbs

§1 Der Kostümwettbewerb ist eine spaßige Zusatzveranstaltung, die im Rahmendes Stocherkahnrennens stattfindet. Im Vordergrund stehen bei diesem Wettbewerb die Kreativität und der Spaß am Verkleiden.

 

§2 Anmeldung

(1) Berechtigt zur Teilnahme am Kostümwettbewerb ist jede Mannschaft, dieam Stocherkahnrennen teilnimmt. Die Anmeldung zum Kostümwettbewerb erfolgt parallel zur Anmeldung zum Rennen.

(2) Mit der Anmeldung muss eine kurze Beschreibung des Kostüms für die Moderation während der Parade eingereicht werden. Über die Art der Kostümierung wird vom Veranstalter vor dem Rennen nichts veröffentlicht.

 

§3 Ablauf der Parade

(1) Vor dem eigentlichen Rennen findet zu einer vom Veranstalter festgesetzten Zeit eine Parade der am Kostümwettbewerb teilnehmenden Mannschaften statt.

(2) Die Parade erfolgt in der Reihenfolge der ausgegebenen Startnummern und nach Aufruf durch den Sprecher.

(3) Sammelpunkt für alle teilnehmenden Mannschaften ist die Anlegestelle am Hölderlinturm.

(4) Nach Aufruf fährt die teilnehmende Mannschaft von der Anlegestelle stromabwärts vorbei an der Neckarmauer, unter der Eberhardsbrücke hindurch und an der Neckarmüllerei vorbei. An deren Ende wendet der Kahn, fährt auf der Seite des Uhlandbades unter der Neckarbrücke hindurch und durch das Nadelöhr wieder auf die Seite der Neckarmauer. Dadurch soll dem Großteil der Zuschauer ein Blick auf das Kostüm gewährt werden.

 

§4 Benotung

(1) Die Benotung wird von einer Jury durchgeführt, die aus 4 Mitgliedern besteht und von der Rennleitung bestimmt wird.

(2) Die Jury sitzt auf der Neckarmauer.

(3) Nachdem der teilnehmende Kahn die Jury passiert hat, hält jedes Mitglied ein Schild mit der Wertungspunktzahl in die Höhe. Jedes Jurymitglied darf 1 bis 10 Punkte vergeben. In die Benotung fließen die Kostümidee, gestalterische Umsetzung und Unterhaltungswert der teilnehmenden Mannschaft.

(4) Ein Protokollant notiert die Punkte für jede Mannschaft.

(5) Gewinner ist die Mannschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit wird das Publikum befragt. Welche Mannschaft den lautesten Applaus erhält, wird zum Gewinner erklärt.

 

§5 Die Siegermannschaft erhält einen Sonderpreis. Die Siegerehrung findet nach dem eigentlichen Rennen zusammen mit der Siegerehrung des Rennens an der Neckarbrücke statt.

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